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Seminar

Kreditnehmereinheiten nach § 19 Absatz 2 KWG sowie Gruppen verbundener Kunden nach Artikel 4 Absatz 1 Nummer 39 CRR

Seminarnummer

20.06.943.08

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen im Kreditmeldewesen, der Marktfolge Aktiv, Kreditanalysten, Kreditrevisoren sowie sonstige Mitarbeiter/-innen, die sich entweder neu mit der Materie beschäftigen oder die ihre bisher erlangten Kenntnisse wieder auffrischen bzw. vertiefen möchten.


Zielsetzung

Ihr Nutzen:

  • Sie sind in der Lage, Kreditnehmer sachgerecht und risikoadäquat nach Artikel 4 Absatz 1 Nummer 39 CRR sowie gemäß § 19 Absatz 2 KWG zusammenzufassen
  • Sie können die aufsichtsrechtlichen Vorschriften in der Praxis anwenden
  • Sie werden befähigt, Kreditnehmer sach- und risikogerecht zu Einheiten zusammenzufassen. Sie erhalten Tipps zur Anwendung für Ihre tägliche Arbeit
  • Im Rahmen des Seminars ergeben sich zahlreiche Gelegenheiten zur Diskussion und zum Austausch auch zwischen den Teilnehmern
  • Beim eigenständigen Lösen von Praxisfällen können die im Rahmen des Seminars erworbenen Kenntnisse direkt umgesetzt werden
  • Wie sind Kreditnehmer zu einer Kreditnehmereinheit nach § 19 Absatz 2 KWG bzw. zu einer Gruppe verbundener Kunden gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 39 CRR zusammenzufassen? Wie sind die aufsichtsrechtlichen Vorschriften in der Praxis anzuwenden?
  • Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in diesem Seminar

Inhalte

  • Bedeutung und Zielsetzung der Vorschriften
  • Anforderungen an die Institute
  • Rechtliche Grundlagen

Gruppe verbundener Kunden (GvK) (anhand der EBA-Leitlinien zu verbundenen Kunden und unter Berücksichtigung des BaFin-Rundschreibens 14/2018)

Kontrolle

  • Stimmrechtsmehrheit, Mehrheit bei der Organbestellung, Kontrolle aufgrund Vertrag oder Satzungsbestimmung, Auffangtatbestand, Widerlegung des single risk, usw.
  • Wirtschaftliche Abhängigkeit/en
  • Verhältnis zwischen Abhängigkeit aufgrund Kontrolle und aufgrund wirtschaftlicher Abhängigkeit
  • Alternativer Ansatz bei der Bildung von GvK mit Schuldnern der öffentlichen Hand
  • Kontroll- und Managementverfahren zur Ermittlung von verbundenen Kunden

Kreditnehmereinheit (KNE)

  • Beherrschender Einfluss:
    • Kapitalanteile oder Stimmrechte ab 50%
    • Treuhänderisch gehaltene Anteile 
    • § 290 Absatz 2 HGB
    • Gewinnabführungsvertrag
  • Persönlich haftende Gesellschafter bei Personenhandels- oder Kapitalgesellschaften sowie bei Partnerschaftsgesellschaften
  • Konzerne nach § 18 AktG
    • Unterordnungskonzern
    • Gleichordnungskonzern
  • Kumulation
  • Sonderfälle

Zuständig

Organisation Timo Backes (Tel.: 0681 9340-231)

Inhalt Lisa-Marie Stephan (Tel.: 0681 9340-230)

Meldeschluss

Freitag, den 01.05.2020



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