Seminar
Webinar: COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz
Rechtsfolgen, Haftungserleichterungen und Fallstricke aus Sicht der BankenSeminarnummer
20.09.9996.01Zielgruppe
Mitarbeiter/innen der Rechtsabteilungen, Kreditabteilungen, Collections & Recovery und angrenzenden Abteilungen
Inhalte
Die Bundesregierung hat am 23. März 2020 den Entwurf eines „Gesetzes zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVInsAG)“ beschlossen. Das Gesetz wird voraussichtlich noch in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet und kurzfristig in Kraft treten. Gegenstand des Gesetzes sind tiefgreifende Änderungen des Insolvenzrechts:
- Aussetzung der Insolvenzantragspflichten bis zum 30. September 2020 unter bestimmten Voraussetzungen
- Einschränkung der Geschäftsleiterhaftung wegen Zahlung bei Insolvenzreife
- Begrenzung der Haftungsrisiken für Institute und andere Kreditgeber
- Einschränkung der Anfechtungsrisiken für Banken und weitere Gläubiger
- Neureglungen für die Finanzierung durch Gesellschafterdarlehen
Dem neuen insolvenzrechtlichen Rahmen aus Sicht der finanzierenden Banken sowie den folgenden rechtlichen und tatsächlichen Konsequenzen wird sich dieses Webinar widmen und insbesondere folgende Schwerpunkte beleuchten:
- Gegenstand des eingeschränkten Haftungsregimes für Banken im Aussetzungszeitraum
- Neue anfechtungsrechtliche Rahmenbedingungen
- Handlungsmöglichkeiten und Grenzen aus Sicht der finanzierenden Banken nach dem neuen gesetzlichen Regime
- Ausblick auf die weitere Entwicklung und perspektivische Finanzierungsinstrumente
Hinweis
Bitte beachten Sie die technischen Anforderungen!
Die Teilnehmer/-innen können zusätzlich auf über folgenden Link die Systeme checken: https://support.goto.com/webinar/system-check-attendee
(Dieser Check sollte natürlich von dem Arbeitsplatz erfolgen, von welchem die Teilnehmer/-innen am Webinar teilnehmen)
Um ganz sicher zu gehen, kann der jew. Teilnehmer unter dem Link auch „Try a test session“ aufrufen. Es erfolgt eine Einwahl in einen stets geöffneten Testraum.
Zuständig
Organisation Timo Backes (Tel.: 0681 9340-231)
Inhalt Lisa-Marie Stephan (Tel.: 0681 9340-230)
Meldeschluss
Freitag, den 07.08.2020
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