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Seminar

Geldwäsche unter Berücksichtigung der aktuellen Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin

Seminarnummer

22.02.726.04

Zielgruppe

  • Geldwäschebeauftragte

Inhalte

  • Die Pflichten aus dem zum 01.08.2021 geänderten Geldwäschegesetz
  • Anpassung der allgemeinen BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise im Oktober 2021
  • Neue BaFin-AuA Besonderer Teil für Kreditinstitute vom Juni 2021
  • Die Neufassung des § 261 StGB zum 18.03.2021
  • Verdachtsmeldeverfahren nach der Änderung des § 261 StGB
  • Ausblick auf künftige Entwicklungen

Hinweis

Es besteht die Möglichkeit eigene Fälle mitzubringen, die im Zuge des Seminars besprochen werden.


Zuständig

Organisation Timo Backes (Tel.: 0681 9340-231)

Inhalt Lisa-Marie Stephan (Tel.: 0681 9340-230)

Meldeschluss

Freitag, den 21.01.2022



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