
Seminar
Geldwäsche unter Berücksichtigung der aktuellen Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin
Seminarnummer
22.02.726.04Zielgruppe
- Geldwäschebeauftragte
Inhalte
- Die Pflichten aus dem zum 01.08.2021 geänderten Geldwäschegesetz
- Anpassung der allgemeinen BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise im Oktober 2021
- Neue BaFin-AuA Besonderer Teil für Kreditinstitute vom Juni 2021
- Die Neufassung des § 261 StGB zum 18.03.2021
- Verdachtsmeldeverfahren nach der Änderung des § 261 StGB
- Ausblick auf künftige Entwicklungen
Hinweis
Es besteht die Möglichkeit eigene Fälle mitzubringen, die im Zuge des Seminars besprochen werden.
Zuständig
Organisation Timo Backes (Tel.: 0681 9340-231)
Inhalt Lisa-Marie Stephan (Tel.: 0681 9340-230)
Meldeschluss
Freitag, den 21.01.2022
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