
Seminar
Zusammenfassung von Kreditnehmern zu einer Gruppe verbundener Kunden (GvK) gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 39 CRR bzw. zu einer Kreditnehmereinheit nach § 19 Absatz 2 KWG
Seminarnummer
14.07.943.02Zielgruppe
Mitarbeiter im Kreditmeldewesen, Marktfolge Aktiv, Revision sowie Kreditanalysten
Zielsetzung
In dem zweitägigen Seminar werden Ihnen die theoretischen Grundlagen zur risikoadäquaten Bildung von Gruppen verbundener Kunden bzw. zur Bildung von Kreditnehmereinheiten praxisnah vermittelt. Sie erhalten Tipps zur Anwendung für Ihre tägliche Arbeit. Im Rahmen des Seminars ergeben sich zahlreiche Gelegenheiten zur Diskussion und zum Austausch auch zwischen den Teilnehmern. Sie werden befähigt, Kreditnehmer sach- und risikogerecht zu Einheiten zusammenzufassen. Beim eigenständigen Lösen von Praxisfällen können die im Rahmen des Seminars erworbenen Kenntnisse direkt angewandt werden.
Inhalte
- Überblick über die Zusammenfassungstatbestände zur Bildung von Gruppen verbundener Kunden nach Artikel 4 (1) (39) CRR für den Großkreditbereich sowie zur Bildung von Kreditnehmereinheiten nach § 19 Absatz 2 KWG für den Millionenkreditbereich
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Anwendungsbereiche
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Gruppe verbundener Kunden (GvK) nach Artikel 4 (1) (39) CRR:
- Buchstabe a: GvK aufgrund Kontrolle (beispielsweise bei Stimmrechtsmehrheit, Mehrheit bei der Organbestellung, usw.)
- Buchstabe b: GvK aufgrund wirtschaftlicher Abhängigkeit/en
- Erleichterung bei der Bildung einer GvK mit der öffentlichen Hand als Kreditnehmer
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Kreditnehmereinheit nach § 19 Absatz 2 KWG:
- Beherrschender Einfluss: Kapitalanteile oder Stimmrechte ab 50 %, treuhänderische Anteile; § 290 Absatz 2 HGB, Gewinnabführungsvertrag
- Persönlich haftende Gesellschafter (bei Personenhandels- oder Kapitalgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften)
- Konzerne nach § 18 AktG: Unterordnungskonzern - Gleichordnungskonzern
- Kumulation
- Fallbeispiele
- Kleiner Exkurs: Bildung von Kreditnehmereinheiten bei Organkrediten und bei der Offenlegung nach § 18 Absatz 1 KWG: § 19 Absatz 3 KWG
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Gruppe verbundener Kunden (GvK) nach Artikel 4 (1) (39) CRR:
Voraussetzungen
Das Seminar richtet sich sowohl an Teilnehmer mit geringen bzw. keinen Kenntnissen in der Bildung von Gruppen verbundener Kunden bzw. von Kreditnehmereinheiten. Es ist aber auch für Teilnehmer ausgelegt, die ihre bereits erworbenen Kenntnisse auf diesem Gebiet wieder auffrischen bzw. vertiefen möchten.
Hinweis
maximal 15 Teilnehmer
Zuständig
Organisation Timo Backes (Tel.: 0681 9340-231)
Inhalt Lisa-Marie Stephan (Tel.: 0681 9340-230)
Meldeschluss
Freitag, den 06.06.2014
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